AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der MSC Computer Vertriebs-Gesellschaft mbH vom 01.09.2002

1. Allgemeines
1.1 Angebote der MSC Computer Vertriebs-Gesellschaft mbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag vom Besteller anerkannt werden.
1.2 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere sämtlichen Serviceleistungen (Wartung, Überholungen, Reparaturen etc.) erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen.
2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich ab Nettetal ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Es sei denn, es wird Abweichendes vereinbart. Verpackungsmaterial wird von der MSC Computer Vertriebs-Gesellschaft mbH nicht zurückgenommen.
2.2 Die Preise für unsere Serviceleistungen richten sich nach unserer jeweils gültigen Servicepreisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 15 % überschritten werden.
3. Zahlung
3.1 Zahlungen sind:
a) für Dienstleistungen und Hardwarelieferungen sofort
b) für Projektgeschäfte 30 % nach Auftragserteilung, 60 % nach Installation und 10 % nach Abnahme durch den Kunden
c) für sonstige Aufträge 40 % nach Auftragserteilung, 50 % nach Installation und 10 % nach Abnahme durch den Kunden
sofort und ohne Abzug zu begleichen.
3.2 Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen – 14 Tage nach Rechnungsdatum – ist die MSC Computer Vertriebs-Gesellschaft mbH berechtigt, Zinsen in Höhe der uns entstehenden Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.
4. Lieferung
4.1 Für das Lieferdatum ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Leistungszeit beginnt in jedem Falle erst nach Klärung aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Fragen.
4.2 Der Beginn oder der Lauf der Leistungen ist gehemmt, solange sich der Besteller mit irgendeiner Leistung im Rückstand befindet. Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
4.3 Wird unsere Leistung durch Umstände, die ohne unser Verschulden eintreten, unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Leistung entbunden. Es gilt dies insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung und Krieg (auch zwischen fremden Staaten), politische Umwälzungen, Aufruhr, Streiks, Verkehrssperrungen und sonstige Transportschwierigkeiten. Aussperrungen oder sonstige Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen aller Art sowie Nichtbelieferung (oder nicht ordnungsgemäße Belieferung) durch unsere Lieferanten.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht mit Absendung oder Übergabe bei uns auf den Besteller über. Verzögern sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über.
5.2 Das Transportrisiko liegt ausschließlich beim Besteller. Eine Bestellung der Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrückliche Anordnung und auf Kosten des Käufers.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern.
6.2 Der Besteller haftet uns dafür, dass unsere Eigentumsrechte nicht durch Verbindung mit einem Grundstück und Einfügung in ein Gebäude beeinträchtigt werden.
6.3 Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Erzeugnisse im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht jedoch zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Ein etwaiger Weiterverkauf der Erzeugnisse hat unter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen, der Besteller überträgt schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherheitshalber auf uns, der Besteller hat uns auf Verlangen die Abtretung schriftlich zu bestätigen.
Der Besteller ist zur Einbeziehung der auf uns übergegangenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über diese Forderungen. Die Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Jede Vollstreckungsmaßnahme an uns zustehende Rechte hat uns der Besteller unverzüglich zu melden.Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Servicearbeiten
Servicearbeiten erfolgen durch von uns hierzu beauftragte Techniker. Die erforderlichen Betriebsmittel (Strom etc.) sowie gegebenenfalls Hilfspersonal sind vom Besteller kostenlos beizustellen. Werden Servicearbeiten ohne unser Verschulden unterbrochen oder behindert, gehen die damit entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers. Unserem Servicepersonal ist jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen; ihnen ist die Arbeitszeit auf unseren Nachweisen zu bescheinigen.
8. Haftung
8.1 Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die von uns im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen grob fahrlässig verursacht sind, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden wir die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Besteller weiterleiten – soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig – unsere Ansprüche gegen die Versicherung an den Besteller abtreten. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
8.2 Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die von uns im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen zu vertreten sind, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät, eine Haftung für sonstige Schäden, insbesondere mittelbare oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.
9. Gewährleistung
Wir übernehmen nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Gewährleistungen:
9.1 Erzeugnisse oder Teile davon, die nachweislich im Zeitpunkt des Gefahrübergangs Defekte oder Fehler aufweisen, für die wir die Gewährleistung übernommen haben, werden nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, sofern der Besteller die Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt hat, darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung, Minderung und Schadenersatz, ausgeschlossen. Der Besteller hat jedoch bei Fehlschlagen der Nachbesserung das Recht, nach angemessener Nachfristsetzung andere Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
9.2 Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind Verschleißteile sowie Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder von uns ausdrücklich autorisierte Nachbearbeitungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.
9.3 Wir können die Abnahme zurückgelieferter Erzeugnisse verweigern, wenn wir nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurden und uns keine Gelegenheit gegeben wurde, zuvor den geltend gemachten Mangel oder Schaden zu überprüfen. Die Beseitigung anerkannter Mängel erfolgt nach unserer Wahl entweder bei uns oder im Unternehmen des Bestellers. Ersatzteile, die für die Nachbesserung erforderlich sind, stellen wir kostenlos zur Verfügung.
10. Patente
10.1 Sollte ein Dritter den Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Bestellers, aber auf seine Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir lediglich, wenn der Schaden von uns grob fahrlässig verursacht wurde.
10.2 Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns zu erstatten und angemessen zu bevorschussen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllung und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäftsverbindung ist ausschließlich Nettetal.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.